Zur Agrarpolitik in der Deutschen Demokratischen Republik und in der Ungarischen Volksrepublik
In: Wissenschaftliche Beiträge der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
448 Ergebnisse
Sortierung:
In: Wissenschaftliche Beiträge der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
Die Universität Greifswald lädt zusammen mit Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem Helmholtz Institute for One Health (HIOH), dem Leibniz-Institut für Plasmaforschung und Technologie e.V. (INP), dem Max-Planck-Institut für Plasmaphysik (IPP), der Sparkasse Vorpommern, der Universitäts- und Hansestadt, dem Bündnis "Greifswald für alle", dem Theater Vorpommern sowie dem Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis zu einer Informationsversammlung ein. Damit will die Universität wissenschaftlich basiert über COVID-19 informieren und ein Zeichen der Solidarität mit allen von Corona-Betroffenen setzen.
BASE
In: Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht 161
In: Greifswalder Beiträge zur Regional-, Freizeit- und Tourismusforschung 16
In: Schriften zum Strafvollzug, Jugendstrafrecht und zur Kriminologie 6
In: Zeitgenössische Diskurse des Politischen Band 24
Das Buch "Kampf und Kompromiss" setzt sich mit der Rezeption der Arbeiten des Staatsrechtlers und Politologen Otto Kirchheimer in den USA und der Bundesrepublik seit den 1960er Jahren auseinander. Kirchheimers Werk zeichnet sich durch ein weitreichendes Spektrum historischer Analysen zu den Grenzen von Politik und Recht in modernen Demokratien und Diktaturen aus. Die vier Kapitel des Buches widmen sich chronologisch den Werkphasen Otto Kirchheimers. Das erste Kapitel behandelt die Rezeption seiner Analyse von Politik und Recht in Weimar, das zweite Kapitel seine kriminologischen Schriften und Analysen des Nationalsozialismus, das dritte Kapitel widmet sich der Rezeption seiner Schriften zur "catch-all party" und das letzte Kapitel seinem Werk "Politische Justiz". Das Buch richtet sich an Interessierte der Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft und Soziologie
The data covers all Member of Parliaments (MPs) belonging to the 16 German state parliaments between 1990 and 2021. The data includes information at four levels: (1) MPs: the MP herself; such as sex, year of birth, party membership, or parliamentary roles; (2) Party: the party an MP belongs to, such as vote share, party positions, women in leadership positions, or government participation; (3) LP: the legislative period in which an observed MP is placed, such as turnout, information on all legislative parties, or information on the parliamentary presidency; and (4) State: the state in a given year, including political, social, and economic information.
GESIS
In: Studien und Beiträge zum Öffentlichen Recht Band 59
Gesetze sollen grundsätzlich allgemein gelten. Der Gesetzgeber muss deshalb eine Vielzahl verschiedener Fallkonstellationen berücksichtigen und kann seine Regelung nicht am konkreten Fall ausrichten. In atypischen Fällen kann ein Gesetz dadurch zu unbilligen Ergebnissen führen. Kommt es im Einzelfall zu einer solchen atypischen Härte, wirft das einerseits Fragen nach der Verfassungsmäßigkeit des jeweiligen Gesetzes auf – etwa mit Blick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz oder den Gleichheitssatz. Soweit das Gesetz aber verfassungsgemäß ist, stellt sich andererseits auch die Frage, ob ein unbilliges Ergebnis auf Rechtsanwendungsebene korrigiert werden kann. Insofern kommt zwar grundsätzlich eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im konkreten Fall in Betracht. Gerade in der gebundenen Verwaltung stößt dieses Vorgehen aber an dogmatische Grenzen. Eine Möglichkeit zur Kompensation atypischer Härten bietet schließlich der allgemeine Aufopferungsgedanke.
In: Bochumer Schriften zur Friedenssicherung und zum humanitären Völkerrecht
In: Neue Schriften zum Staatsrecht Band 12
In: Nomos eLibrary
In: Open Access
Seit langem wird über die staatliche (Regulierungs-)Verantwortung u.a. hinsichtlich sozialer Netzwerkalgorithmen diskutiert. Doch was, wenn die Netzwerke zur politischen Agitation durch Dritte ausgenutzt werden, indem zahlreiche (teil-)automatisierte Nutzeraccounts die Informationsdiffusion und Kommunikation zu beeinflussen versuchen? Ist dann auch hier der Staat als Garant der politischen Willensbildung gefordert? Das Werk versucht diese vor allem verfassungsrechtlich geprägte Frage unter Berücksichtigung sozialpsychologischer und kommunikationswissenschaftlicher Grundlagen und mit Hilfe grundrechtlicher Schutzpflichten zu beantworten. Es leitet aus den kommunikationsgrundrechtlichen Schutzgütern eine entsprechende abstrakte Verantwortung her und überprüft, ob der Staat – insbesondere mit dem Medienstaatsvertrag – dieser Verantwortung in (verfassungsrechtlich) überzeugender Weise nachkommt.
In: Histoire Band 181